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Wenn Sie Ihren erlernten Beruf oder Ihre bisherige berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, stellen Sie einen Antrag auf "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" (berufliche Rehabilitation). Dies können Sie bei einem Rehabilitationsträger erledigen, z. B. bei Ihrer Arbeitsagentur oder in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Das Recht auf berufliche Rehabilitation ist in unserem Sozialsystem verankert; die gesetzliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch (SGB) IX. Dies trifft selbstverständlich auch auf Arbeitslose zu, die ALG II erhalten.
Der Reha-Träger prüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen und entscheidet über die Bewilligung des Antrages. Dazu kann eine nochmalige ärztliche Untersuchung notwendig sein. Gegebenenfalls wird auch ein psychologischer Eignungstest durchgeführt, um Ihren individuellen Rehabilitationsbedarf besser ermitteln zu können.
Im Rahmen der beruflichen Rehabilitation gibt es verschiedene Möglichkeiten. Das Ziel ist in jedem Fall die (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Dies kann erreicht werden durch:
Um herauszufinden, welches Angebot für Sie passt, kann Ihr Reha-Träger Sie zur Abklärung von Eignung und Neigung für eine Berufsfindung/Arbeitserprobung bzw. eine Erweiterte Berufsfindung und Arbeitserprobung anmelden. Hier wird zusammen mit Ihnen eine Empfehlung für Ihre berufliche Zukunft erarbeitet. Falls Sie sich gemeinsam mit Ihrem Reha-Träger für eine Qualifizierung entscheiden, wird geprüft, ob dazu vorbereitende Kurse (Rehavorbereitungslehrgang, Rehavorbereitungslehrgang-Intensiv) oder Trainings (Berufliches Training, Reha-Vorbereitungstraining) notwendig sind.
Die Kosten für diese Angebote werden von den Reha-Trägern oder den Jobcentern/ARGEn bzw. den kommunalen Trägern (z. B. Ämter für Grundsicherung) übernommen. Dies betrifft auch Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes sowie zusätzliche Kosten, wie Fahrgeld oder eine auswärtige Unterbringung. Die Höhe und Art der Leistungen ist von Ihren persönlichen Voraussetzungen abhängig.
Wenn Sie Fragen haben oder eine ausführlichere Beratung wünschen, nutzen Sie bitte unsere Offenen Sprechstunden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Übersicht: Wege in die berufliche Rehabilitation ( PDF / 66.15 KB )