Ein Bandscheibenvorfall, ein Herzinfarkt, eine psychische Erkrankung, die einen alten Job unmöglich macht – die Gründe, warum Menschen bei uns landen, sind so unterschiedlich wie ihre Lebensläufe. Was fast alle eint: die Frage, wie es beruflich weitergehen soll, wenn der bisherige Beruf gesundheitlich nicht mehr funktioniert.
Genau dafür gibt es die berufliche Rehabilitation, im Sozialrecht als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) bezeichnet. Sie ermöglicht die berufliche Neuorientierung und die dauerhafte Rückkehr ins Erwerbsleben, wenn eine Weiterbeschäftigung im alten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Die Fragen zu Beginn sind fast immer dieselben: Wer zahlt das Ganze? Wie stelle ich den Antrag? Und welche Umschulung passt überhaupt zu mir und meiner Gesundheit? Als Berufsförderungswerk (BFW) Berlin-Brandenburg begleiten wir Menschen durch genau diesen Prozess – von der ersten Beratung bis zum unterschriebenen Arbeitsvertrag. Dieser Leitfaden erklärt, wie das im Einzelnen abläuft.
Was ist LTA und wer hat Anspruch auf berufliche Reha?
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen alle Unterstützungsangebote, die Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen den Erhalt oder die Erlangung eines Arbeitsplatzes ermöglichen. Das reicht von der Beratung über die Umschulung bis hin zur Nachbetreuung im neuen Job.
Anspruch auf eine berufliche Reha besteht in der Regel, wenn folgende drei Punkte zutreffen: Die bisherige Tätigkeit kann aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden. Die medizinische Rehabilitation ist bereits abgeschlossen, eine Rückkehr in den alten Job aber trotzdem nicht realistisch. Und die medizinischen sowie versicherungsrechtlichen Voraussetzungen des zuständigen Kostenträgers sind erfüllt – bei der Rentenversicherung zum Beispiel bestimmte Mindestversicherungszeiten.
Wer zahlt die berufliche Reha? Diese Kostenträger kommen infrage
Welcher Träger zuständig ist, hängt vom Erwerbsverlauf und von der Ursache der Erkrankung ab:
Die Deutsche Rentenversicherung (öffnet in neuem Tab) (DRV Bund oder DRV Berlin-Brandenburg) übernimmt die Reha meist dann, wenn mindestens 15 Beitragsjahre vorliegen oder die berufliche Reha direkt an eine medizinische Reha anschließt. Die Agentur für Arbeit (öffnet in neuem Tab) ist häufig zuständig bei kürzeren Beitragszeiten oder bei jungen Erwachsenen, die noch am Anfang ihres Erwerbslebens stehen. Wenn eine Berufskrankheit oder ein Arbeitsunfall der Auslöser war, tragen in der Regel die Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen (öffnet in neuem Tab) die Kosten.
Nicht selten wissen Betroffene zu Beginn gar nicht, welcher Träger für sie zuständig ist – auch dabei helfen wir in der Erstberatung weiter.
So läuft die berufliche Reha im BFW Berlin-Brandenburg konkret ab
Kein Reha-Verlauf gleicht dem anderen. Der Weg richtet sich nach individuellen Stärken, nach der gesundheitlichen Belastbarkeit und nach dem, was auf dem Arbeitsmarkt in Berlin-Brandenburg tatsächlich gebraucht wird.
Schritt 1: Unverbindliche Beratung und LTA-Antragstellung
Bevor überhaupt ein Antrag ausgefüllt wird, lohnt sich ein persönliches Gespräch. Dafür gibt es mehrere kostenlose, unverbindliche Zugänge:
Die Offene Sprechstunde an unseren Standorten Charlottenburg, Potsdam und Mühlenbeck ist ohne Voranmeldung möglich. Bei Info-Tagen und Hospitationen können Sie Ausbilder, Werkstätten und Unterrichtsräume vor Ort kennenlernen und das direkte Gespräch mit aktuellen Teilnehmenden suchen. Beim Ausfüllen des LTA-Antrags (öffnet in neuem Tab) – der auf den ersten Blick tatsächlich wie ein Formulardschungel wirken kann – unterstützt unser Beratungsteam Schritt für Schritt.
Schritt 2: Berufsfindung und Arbeitserprobung
Welcher Beruf passt zur gesundheitlichen Situation und hat auf dem Arbeitsmarkt tatsächlich Zukunft? Diese Frage klärt ein zwei- bis sechswöchiges Assessment. Darin werden Eignungstests für kaufmännische, IT- oder gewerblich-technische Berufe durchgeführt, die gesundheitliche Belastbarkeit unter realistischen Arbeitsbedingungen erprobt und die eigenen Wünsche mit der tatsächlichen Jobsituation in der Region Berlin-Brandenburg abgeglichen.
Schritt 3: Berufliches Training und Reha-Vorbereitung (bei Bedarf)
Manche Teilnehmende brauchen vor der eigentlichen Qualifizierung noch einen Zwischenschritt – etwa, wenn die Belastbarkeit noch nicht ausreicht oder die letzte Schulzeit schon Jahrzehnte zurückliegt. Das Berufliche Training (6 bis 12 Monate) baut Belastbarkeit schrittweise auf, arbeitet an Tagesstruktur und Stressbewältigung und wird psychosozial durch Psychologen und Jobcoaches begleitet. Die Reha-Vorbereitung (3 bis 6 Monate) frischt dagegen gezielt Mathe-, Deutsch- und IT-Grundkenntnisse sowie Lerntechniken auf.
Schritt 4: Qualifizierung und Umschulung
Hier erwerben Sie die anerkannten Abschlüsse für den beruflichen Neustart. Das BFW Berlin-Brandenburg bietet über 30 Umschulungen sowie modulare Fachqualifizierungen an:
Industriekaufmann/-frau
Kaufmann/-frau im E-Commerce
Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen
Sozialversicherungsfachangestellte/-r (DRV Bund/BB)
IT-System-Elektroniker/-in
Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement
Mediengestalter/-in Digital und Print
Fahrradmonteur/-in
Fachpraktiker/-in (u. a. Elektronik)
Fachkraft für Rechnungswesen/Buchhaltung
Assistent/-in für Immobilienverwaltung
Sachbearbeitung Pflegeabrechnung
Medien-Webdesigner/-in
Fachkraft für elektronische Bildbearbeitung
Ergänzt werden viele Qualifizierungen durch branchenspezifische Software-Zertifikate – etwa SAP (öffnet in neuem Tab), DATEV (öffnet in neuem Tab) oder Moodle (öffnet in neuem Tab) – sowie durch betriebliche Praxisphasen bei regionalen Arbeitgebern.
Schritt 5: Integration in den Job und Nachbetreuung
Mit der Abschlussprüfung ist der Prozess noch nicht vorbei. Während der Qualifizierung sammeln Teilnehmende in betrieblichen Lernphasen praktische Erfahrung und knüpfen Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern in der Region. Beim individuellen Jobcoaching geht es um Bewerbungsunterlagen, Vorstellungsgespräche und gezielte Stellenrecherche. Und auch nach dem Abschluss stehen wir bis zu sechs Monate beratend zur Seite – der Kontakt bricht nicht am letzten Kurstag ab.
Häufige Fragen zur beruflichen Rehabilitation
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Während einer LTA-Maßnahme zahlt der zuständige Kostenträger in der Regel Übergangsgeld. Es sichert den Lebensunterhalt und orientiert sich meist am letzten Nettoeinkommen – Bei der Rentenversicherung üblicherweise 68 % des letzten Nettoarbeitsentgelts (für Versicherte ohne Kinder) beziehungsweise 75 % (für Versicherte mit mindestens einem Kind mit Kindergeldanspruch).
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Eine Umschulung mit anerkanntem Kammerabschluss (IHK oder HWK) dauert in der Regel 24 Monate. Reine Anpassungsfortbildungen oder Nachqualifizierungen sind mit 9 bis 12 Monaten deutlich kürzer.
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Über 90 Prozent der Teilnehmenden des BFW Berlin-Brandenburg finden innerhalb von 12 Monaten nach ihrem Abschluss eine neue, leidensgerechte Anstellung (Stand 2025, interne Absolventenbefragung). Diese Zahl ist einer der belastbarsten Indikatoren dafür, dass sich der oft mühsame Weg durch Antrag, Assessment und Umschulung am Ende auszahlt.
Der erste Schritt: Beratung beim BFW Berlin-Brandenburg
Bürokratische Hürden schrecken viele zu Beginn ab – verständlich, aber kein Grund, den Weg gar nicht erst zu gehen. Er beginnt meist mit einem einzigen Gespräch: in der offenen Sprechstunde, bei einem Info-Tag oder telefonisch mit unserem Beratungsteam. Von dort aus begleiten wir Sie bis zum neuen Arbeitsvertrag.