Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein wird kurz AVGS genannt. Ein AVGS soll arbeitslosen oder arbeitssuchenden Menschen durch gezielte Förderung helfen auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen. Gefördert werden Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, dazu zählen auch ein persönliches Coaching sowie Hilfestellungen zur Wiedereingliederung. AVGS können nur vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit ausgestellt werden.

Voraussetzungen für einen Vermittlungsgutschein

Eine zusätzliche Qualifizierung oder Umschulung verbessert Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Doch wie erhalten Arbeitssuchende einen AVGS? Für Berlin und Brandenburg sowie ganz Deutschland gilt: Sie müssen zunächst zu einem persönlichen Gespräch bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erscheinen. Gemeinsam mit der Fachkraft entscheiden Sie, welche Maßnahmen für Sie am besten geeignet sind. Erst dann kann ein AVGS ausgestellt werden. Wenn Sie einen AVGS für Berlin und Brandenburg ausgestellt bekommen haben, kommen Sie zu uns. Lassen Sie uns gemeinsam mehrere Maßnahmen finden, die Ihnen am meisten weiterhelfen.

Ihr Ansprechpartner

Standort Berlin-Charlottenburg, Mühlenbeck
Guido Kotlarski
Telefon: 030 30399204
E-Mail: bgs@bfw-berlin-brandenburg.de
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82% der Teilnehmenden haben innerhalb von sechs Monaten nach einer zweijährigen Reha wieder eine Arbeit. *

*Jeweils 6 Monate nach Abschluss befragen wir unsere Absolventen, die an unseren Standorten eine zweijährige Qualifizierung erfolgreich beendet haben, ob sie einen Arbeitsplatz gefunden haben.