Berufliche Rehabilitation ist ein Oberbegriff für verschiedene Angebote, die Menschen nach einer Krankheit oder einem Unfall helfen, zurück ins Arbeitsleben zu finden. Während es bei einer medizinischen Reha darum geht, wieder gesund zu werden, soll die berufliche Rehabilitation Sie wieder fit für den Berufsalltag machen – für die gewohnte Arbeit oder für eine neue Tätigkeit. Wer beide Reha-Formen nutzt, macht normalerweise zuerst eine medizinische Reha, zum Beispiel in einer Reha-Klinik, und danach eine berufliche Reha, zum Beispiel beim Berufsförderungswerk. Im Rahmen dieser beruflichen Rehabilitation gibt es verschiedene Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA). Dazu gehören unter anderem unterstützende Angebote zur beruflichen Eingliederung. Diese kann – individuell angepasst – Beratungen, Eignungsabklärung, Trainings, Kurse und Umschulungen umfassen. Wenn Sie Ihre bisherige Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, unterstützen die Berufsförderungswerke Sie dabei, neue und erfüllende Tätigkeiten zu finden. Dahinter steht die Idee, dass Inklusion und individuelle Teilhabe am Arbeitsleben wichtige Werte unserer Gesellschaft sind.
Wir alle haben ein Recht darauf, uns mit unseren individuellen Fähigkeiten und Talenten in die Gesellschaft einzubringen. In der Menschenrechtskonvention der UNO ist das Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben festgeschrieben, das auch die Teilhabe am Arbeitsleben einschließt. Deshalb gibt es auch für berufliche Veränderungen nach einer Krankheit oder einem Unfall klare Regelungen und staatliche Unterstützung, auf die wir uns als Berufsförderungswerk beziehen. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Sozialgesetzbuch (SGB), in dem die Berufsförderungswerke explizit als Anbieter für berufsbezogene Rehabilitation in Deutschland erwähnt sind. Die zentralen Passagen finden sich im Sozialgesetzbuch IX, in den Paragrafen 1, 4, 49 und 51. Für die Deutsche Rentenversicherung bedeutet diese gesetzlichen Regelung: Niemand darf wegen Krankheit vorzeitig in Rente geschickt werden, wenn er oder sie noch die Möglichkeit hat, eine berufliche Reha zu machen, um wieder am Arbeitsleben teilnehmen zu können. Was bei der Rentenversicherung dem Grundsatz „Reha vor Rente“ bzw. vor Frühverrentung entspricht, bedeutet für Sie persönlich: Sie können nach einer Krankheit oder einem Unfall staatliche Unterstützung und finanzielle Hilfe für eine berufliche Rehabilitation beantragen.
Wenn Ihre berufliche Rehabilitation bewilligt wird, werden die Kosten komplett vom jeweiligen Träger übernommen. Dazu gehören auch Fahrkostenerstattung und Kosten für eine externe Unterbringung, falls diese beispielsweise für die Durchführung einer Umschulung notwendig sein sollte. Außerdem bekommen Sie während der Laufzeit Geld für Ihren Lebensunterhalt. Die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ihre individuelle Situation können Sie am besten mit Ihrem Reha-Träger besprechen.
Der erste Schritt, wenn Sie vor einer Neuorientierung im Berufsleben im Rahmen der Beruflichen Rehabilitation stehen: Sie stellen einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, kurz LTA-Antrag. Wird dieser Antrag bewilligt, hängen die weiteren Schritte von Ihrer individuellen Situation ab: Vielleicht hindern körperliche Einschränkungen Sie am Arbeiten, vielleicht sind es aber auch Burnout, Depressionen oder andere psychische Gesundheitsfaktoren. Als Spezialist für berufliche Rehabilitation mit mehr als 50 Jahren Erfahrung wissen wir, dass der Weg zurück ins Arbeitsleben von Fall zu Fall sehr unterschiedlich aussieht – oder wie wir sagen: von Mensch zu Mensch. Deshalb bietet das BFW Berlin-Brandenburg Ihnen ein Förderprogramm mit vielen unterschiedlichen Bausteinen. Wir unterscheiden drei Phasen, in denen wir Sie unterstützen:
1. Orientierungsphase
Wir unterstützen Sie dabei, herauszufinden, wie Sie nach Ihrer Erkrankung oder Ihrem Unfall wieder arbeiten können. Für die berufliche Neuorientierung berücksichtigen wir Ihre individuellen Stärken und Ihre gesundheitlichen Einschränkungen. Wir gehen auf Ihre Wünsche ein, geben Ihnen aber auch Anregungen für Alternativen. Der wichtigste Baustein in dieser Phase ist unser Reha-Assessment. (öffnet in neuem Tab) Hier prüfen wir Eignung, Neigung, Wissen und Fertigkeiten.
2. Umsetzungsphase
In dieser Phase bekommen Sie alles, was Sie brauchen, um wieder am Arbeitsleben teilzunehmen. Wenn Sie für Ihre neue Tätigkeit Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben müssen, unterstützen wir Sie mit einer Vielzahl von Förderangeboten. In unseren Reha-Vorbereitungslehrgängen (öffnet in neuem Tab) zum Beispiel können Sie Ihr Wissen auffrischen und sich so auf eine anschließende Umschulung vorbereiten. Menschen, die aufgrund der Folgen psychischer Erkrankungen dem beruflichen Alltag (noch) nicht gewachsen sind, bieten wir zum Beispiel das Berufliche Training. Hier können Sie Ihre psychische Belastbarkeit steigern und neben fachlichen auch psychosoziale Kompetenzen trainieren. Das Berufliche Training (öffnet in neuem Tab) soll Sie auf eine anschließende Qualifizierung vorbereiten. Ziel kann aber auch die direkte Rückkehr in den Arbeitsmarkt sein, genauso wie bei unseren Integrationsmaßnahmen. Wenn es für Sie die beste Option ist, einen neuen Beruf zu erlernen, bieten wir etwa 30 Qualifizierungen und Umschulungen an.
3. Beruflicher Wiedereinstieg
Erfolgreich abgeschlossen ist eine berufliche Reha dann, wenn Sie wieder dauerhaft arbeiten können – entweder in Ihrem alten Beruf oder in einem neuen. Dafür ist es wichtig, dass die Tätigkeit Ihren Fähigkeiten und Ihrer gesundheitlichen Situation entspricht. Bei der Suche nach passenden Stellen oder Praktikumsplätzen unterstützt Sie unser Team aus der Personalberatung, das eng mit Unternehmen und Arbeitgebern zusammenarbeitet.
Den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, kurz LTA-Antrag, können Sie stellen, wenn Sie erwerbstätig waren/sind und durch eine Krankheit oder einen Unfall Probleme in Ihrem bisherigen Berufsalltag haben. Beim Ausfüllen machen Sie einige persönliche Angaben und geben Auskunft über Ihre Schulbildung, Ihre Berufsausbildung und eventuelle Umschulungen oder Weiterbildungen und Ihre bisherigen Tätigkeiten. Notwendig ist im Rahmen der Antragsprüfung auch eine ärztliche Einschätzung Ihrer gesundheitlichen Situation und Belastbarkeit. Außerdem legen Sie Kopien Ihrer Krankenkassenkarte und Ihres Sozialversicherungsausweises bei. Eine Ausfüllhilfe für den Antrag finden Sie zum Beispiel auf der Website Zweite-Chance. In unserer Offenen Sprechstunde (öffnet in neuem Tab) können wir Sie beraten, wenn Sie unsicher sind, welcher Träger für Sie zuständig ist. Bitte beachten Sie, dass wir Sie in diesem Rahmen leider nicht beim Ausfüllen des Antrags unterstützen können.
Den ausgefüllten Antrag schicken Sie an den für Sie zuständigen Reha-Träger. Wer die Kosten für Ihre Reha trägt, hängt unter anderem davon ab, wie lange Sie vorher sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und ob Sie wegen einer Berufskrankheit schon in ärztlicher Behandlung waren.
Deutsche Rentenversicherung
• wenn Sie 15 Jahre lang sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben oder
• wenn Sie an einer medizinischen Rehabilitation teilgenommen haben und die berufliche Rehabilitation von Seiten der Rehabilitationsfachklinik eingeleitet wurde oder
• wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen.
• Berufsgenossenschaften oder Gesetzliche Unfallversicherung
• wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten oder
• wenn Sie eine anerkannte Berufskrankheit haben.
Agentur für Arbeit oder Jobcenter
Wenn keine der genannten Bedingungen zutrifft, schicken Sie Ihren Antrag an die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
Keine Sorge, falls Sie sich nicht sicher sind, wer für Sie zuständig ist: Wenn Sie Ihren Antrag an einen Reha-Träger schicken, muss diese Behörde klären, wer zuständig ist und Ihren Antrag weiterleiten. Sie werden dann auch schriftlich informiert, wer die Kosten für Ihre berufliche Rehabilitation übernimmt.
Ihr Antrag wird vom zuständigen Reha-Träger geprüft. Anträge auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) können bewilligt oder abgelehnt werden . Wird Ihr Antrag bewilligt, besprechen Sie anschließend mit dem zuständigen Träger, wie es weitergeht. Bei unseren Info-Tagen (öffnet in neuem Tab) können Sie sich über das Angebot des Berufsförderungswerks informieren. Sobald der Träger Sie offiziell angemeldet hat, kann Ihre Reha beginnen.
Wird Ihr Antrag abgelehnt, können Sie Widerspruch einlegen und zum Beispiel medizinische oder psychologische Gutachten vorlegen. Wichtig ist, dass Sie möglichst schnell reagieren: Sobald Sie die Ablehnung des Trägers erhalten haben, müssen Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen.
Anträge auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können auch abgelehnt werden. Das kann passieren, wenn Sie aus Sicht des Trägers wichtige Voraussetzungen für die berufliche Rehabilitation nicht erfüllen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie ohne Unterstützung in Ihren bisherigen Beruf zurückkehren könnten, sobald Sie gesund sind. Sollte der zuständige Reha-Träger Ihren Antrag mit dieser Begründung ablehnen, können Sie dieser Einschätzung widersprechen und ärztliche oder psychologische Gutachten vorlegen.
Ein anderer Grund für eine Ablehnung kann sein, dass Sie aus Sicht der Träger nicht ausreichend „mitgewirkt“ haben. Hier hilft es oft, wenn Sie noch einmal genau prüfen, ob Sie wirklich alle erforderlichen Nachweise mitgeschickt haben und ob alle Angaben zu Ihrer Person, Ihrem beruflichen Werdegang und Ihrer gesundheitlichen Situation lückenlos und korrekt sind.
Welchen Zeitraum die Reha-Träger bewilligen ist individuell und hängt von der Art der Maßnahme ab. Der Zeitraum kann auf Antrag auch verlängert werden. Auf jeden Fall endet Ihre Reha erst, wenn sie erfolgreich abgeschlossen ist. Um Ihnen einige Beispiele zu geben: Die meisten Umschulungen (öffnet in neuem Tab) dauern 2 Jahre. Wenn Sie bei uns einen Reha-Vorbereitungslehrgang (öffnet in neuem Tab) machen, sollten Sie 3 bis 6 Monate mehr einplanen. Wenn davor noch eine Berufsfindung und Arbeitserprobung (öffnet in neuem Tab) ansteht, kommen weitere 2 bis 6 Wochen hinzu. Je nachdem, wie Ihr individueller Bedarf ist, kann eine Reha aber auch deutlich kürzer ausfallen. Ein Berufliches Training (öffnet in neuem Tab) dauert zwischen 6 und 12 Monate, eine Integrationsmaßnahme bis zu 9 Monate und eine Teilqualifizierung 12 Monate.
Grundsätzlich finden Eignungsabklärung, Qualifizierungen, Trainings, Lehrgänge und unsere Beratungstermine wie die Offenen Sprechstunden (öffnet in neuem Tab) und Info-Tage (öffnet in neuem Tab) direkt in unseren Häusern statt. Hier finden Sie eine Übersicht zu den Angeboten der beruflichen Reha (öffnet in neuem Tab). Wir haben einen Standort (öffnet in neuem Tab) in Mühlenbeck im Landkreis Oberhavel (Brandenburg), einen in Berlin-Charlottenburg und einen in Potsdam. Für Sie bedeutet das: Sie können entweder zu unseren Standorten pendeln oder Sie ziehen dort für eine Weile ein. Die Standorte Charlottenburg und Mühlenbeck haben beide Zimmer (öffnet in neuem Tab), in die Sie temporär einziehen können.
Sie können für die Dauer Ihrer Reha-Maßnahme in unseren Häusern (öffnet in neuem Tab) in Berlin-Charlottenburg oder in Mühlenbeck (Brandenburg) wohnen, zum Beispiel, wenn Ihre Anfahrt zu weit für regelmäßiges Pendeln ist oder wenn dies aus gesundheitlichen Gründen nicht in Frage kommt. So können auch Menschen aus anderen Bundesländern unser Förderangebot nutzen. Einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer wohnen auch deswegen bei uns, damit sie sich voll auf Ihre Neuorientierung konzentrieren können. Mehr Informationen zur Unterbringung finden Sie im Menüpunkt Internat (öffnet in neuem Tab).
Eine Aufnahme in das BFW Berlin-Brandenburg ist leider nicht möglich bei Blindheit, Gehörlosigkeit, Tetraplegie, schwerem Anfallsleiden, erheblicher Hirnleistungsschwäche und wenn die sanitäre Selbstversorgung nicht möglich ist. In diesen Fällen wenden Sie sich an eines der spezialisierten Berufsförderungswerke. Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Bundesverbandes Deutscher Berufsförderungswerke https://www.bv-bfw.de/ (öffnet in neuem Tab)